Die neue Chance für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, in Deutschland Arbeit zu finden
Der Weg zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland
Einreise zur Arbeitsplatzsuche u.a. Voraussetzungen auch ohne vorhandenen Arbeitsvertrag
Bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten während der Jobsuche
Bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber zur beruflichen Orientierung
Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts nach erfolgreicher Jobsuche
Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten, einfacher nach Deutschland einzureisen, um vor Ort nach einer passenden Arbeitsstelle zu suchen. Sie ist Teil der Potenzialsäule im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und stellt eine neue, unbürokratischere Möglichkeit dar, um in Deutschland Fuß zu fassen.
Mit der Chancenkarte lässt sich der Berufsabschluss auch nachträglich anerkennen. Bei erfolgreicher Jobsuche kann die Chancenkarte unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.
So qualifizieren Sie sich für die Chancenkarte
Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden. Zusätzlich gelten bestimmte Grundvoraussetzungen wie ein anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss, Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Kriterium | Punkte |
---|---|
Teilweise Gleichwertigkeit der Qualifikation | 4 |
Qualifikation im Mangelberuf | 1 |
2+ Jahre Berufserfahrung (letzte 5 Jahre) | 2 |
5+ Jahre Berufserfahrung (letzte 7 Jahre) | 3 |
Deutschkenntnisse A2 | 1 |
Deutschkenntnisse B1 | 2 |
Deutschkenntnisse B2+ | 3 |
Englischkenntnisse C1 oder Muttersprache | 1 |
Alter bis 35 Jahre | 2 |
Alter 35-40 Jahre | 1 |
Voraufenthalt in Deutschland (mind. 6 Monate) | 1 |
Partner erfüllt Voraussetzungen für Chancenkarte | 1 |
Finden Sie Ihre Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten – Deutschland braucht engagierte Fachkräfte. Ob Handwerk, Technik oder Transport – bringen Sie Ihre Qualifikationen ein und gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft aktiv mit.
Ihre berufliche Perspektive beginnt mit dem ersten Schritt. Sehen Sie die Chancenkarte nicht nur als Visum – sondern als Einladung, Teil der deutschen Gesellschaft zu werden.
Zeigen Sie Initiative – der deutsche Arbeitsmarkt belohnt Einsatz. Arbeitgeber schätzen Zuverlässigkeit, Motivation und den Willen zur Weiterentwicklung.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Chancenkarte
Die Chancenkarte ist ein neues Instrument im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das es qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten ermöglicht, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen, ohne bereits einen Arbeitsvertrag vorweisen zu müssen. Sie basiert auf einem Punktesystem und bietet die Möglichkeit, vor Ort Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen.
Die Chancenkarte bietet mehrere Vorteile: Sie ermöglicht die Einreise zur Arbeitsplatzsuche ohne festen Arbeitsvertrag, erlaubt Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 Stunden pro Woche, gestattet Probearbeiten für je zwei Wochen pro Arbeitgeber und eröffnet die Perspektive auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland nach erfolgreicher Jobsuche. Zudem kann der Berufsabschluss nachträglich anerkannt werden.
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland. Für Personen, die sich bereits rechtmäßig in Deutschland aufhalten, ist die zuständige Ausländerbehörde Ansprechpartner. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt sind. Ein Self-Check-Tool steht online zur Verfügung, um vorab zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden können.
Grundvoraussetzungen sind ein abgeschlossener Berufs- oder Hochschulabschluss, Sprachkenntnisse (mindestens A1 Deutsch oder B2 Englisch) und die Sicherung des Lebensunterhalts. Zusätzlich muss man entweder über eine in Deutschland anerkannte Qualifikation verfügen oder mindestens 6 Punkte im Punktesystem erreichen, das verschiedene Kriterien wie Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter und weitere Faktoren berücksichtigt.
Nein, ein fester Arbeitsvertrag ist für die Beantragung der Chancenkarte nicht erforderlich. Im Gegenteil: Die Chancenkarte soll gerade den Personen die Einreise ermöglichen, die noch keinen Arbeitsvertrag haben, aber in Deutschland nach einer qualifizierten Beschäftigung suchen möchten.
Für die Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts zur Jobsuche muss ein Nachweis erbracht werden. Dies kann durch ein Sperrkonto mit ausreichendem Guthaben (für 2025 grundsätzlich mindestens 1.091 Euro netto pro Monat, jährlicher Regelbedarf ab 01.01.2025: 13.092 Euro), eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person oder einen Arbeitsvertrag für eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden pro Woche) erfolgen.
Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden verschiedene anerkannte Tests wie das Goethe-Zertifikat, TestDaF oder das Deutsche Sprachdiplom (DSD) akzeptiert. Für Englischkenntnisse werden Tests wie TOEFL, LanguageCert oder Cambridge Certificate anerkannt. Die Zertifikate müssen das entsprechende Sprachniveau (mindestens A1 für Deutsch oder B2 für Englisch) bescheinigen.
Die Chancenkarte wird oft mit der amerikanischen Green Card verglichen, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Punkten. Die Chancenkarte ist zunächst ein temporärer Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche für ein Jahr, während die Green Card einen dauerhaften Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis in den USA ermöglicht. Die Chancenkarte kann jedoch nach erfolgreicher Arbeitsplatzsuche in einen längerfristigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.
Mit der Chancenkarte können Inhaber während der Jobsuche eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen von insgesamt bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben. Zudem dürfen sie Probearbeiten für jeweils maximal zwei Wochen pro Arbeitgeber absolvieren. Ziel ist es, eine qualifizierte Voll- oder Teilzeitstelle zu finden, die dann die Grundlage für einen langfristigen Aufenthaltstitel bilden kann.
Nein, eine selbstständige Tätigkeit ist im Rahmen der Chancenkarte nicht vorgesehen. Die Chancenkarte zielt primär darauf ab, qualifizierte Fachkräfte für eine abhängige Beschäftigung zu gewinnen. Für eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland gibt es andere Aufenthaltstitel wie das Visum zur selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Aufenthaltsgesetz.
Im Rahmen der Chancenkarte dürfen Inhaber Probearbeiten bei verschiedenen Arbeitgebern absolvieren, jedoch höchstens für zwei Wochen je Arbeitgeber. Diese Probebeschäftigung soll auf eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildung oder eine Qualifizierungsmaßnahme abzielen und dient dazu, die Eignung für eine bestimmte Stelle zu testen und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen.
Die Chancenkarte ist Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Die entsprechenden Regelungen sind am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung und Ausstellung der ersten Chancenkarten erfolgt seit Anfang 2024.
Die Dauer des Verfahrens kann je nach Einzelfall und zuständiger Auslandsvertretung variieren. Da es sich um ein neues Instrument handelt, liegen noch keine umfassenden Erfahrungswerte vor. Es wird empfohlen, frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag rechtzeitig einzureichen. Die Bearbeitungszeiten für Visa zu Arbeitszwecken betragen in der Regel mehrere Wochen bis einige Monate.
Nein, es gibt keine feste jährliche Quote oder Obergrenze für die Vergabe von Chancenkarten. Die Anzahl richtet sich nach der Nachfrage und danach, wie viele Antragstellende die Voraussetzungen erfüllen.
Ja, der Familiennachzug ist grundsätzlich möglich. Ehepartner und minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit nach Deutschland kommen. Dazu zählen insbesondere der Nachweis ausreichenden Wohnraums und die Sicherung des Lebensunterhalts für die gesamte Familie. Auch Deutschkenntnisse (in der Regel A1) sind für den nachziehenden Ehepartner erforderlich, sofern keine Ausnahmen greifen.
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